Unsere Ermittlungen beinhalten immer eine Palette unterschiedlicher
detektivischer Maßnahmen,
die in ihrer Gesamtheit zur Erfüllung eines Auftrags und damit zur
Lösung eines Falles notwendig sind.
Allgemein betrachtet dienen diese Maßnahmen zur Feststellung, Untersuchung
und Klärung oder aber der Überprüfung von
- bestehenden Ausgangssituationen (Tatbeständen, Sachverhalten, Vorkommnissen ...)
- objektivem Geschehen (Handlungen, Handlungsabläufen, Begehungsweisen ...)
- beteiligten Personen (Tätern, Tatverdächtigen, Zeugen, Geschädigten ...)
- Tatsachen, Indizien und Informationen
- Aussagen, Spuren und Beweisen
Welche der
detektivische Maßnahmen innerhalb einer Ermittlung angewandt werden,
ist stets von der konkreten Sachlage und dem sich daraus ergebenden Ermittlungsziel
abhängig. Bestimmende Kriterien sind dabei immer Zweckmäßigkeit, gesetzliche
Zulässigkeit sowie grundlegende taktische Erwägungen.
Der Bedarf an privaten Ermittlungen ist breit gefächert. Unsere Ermittler/Innen werden
daher vielfältig eingesetzt. Die Aufzählung der möglichen Betätigungsfelder kann hier
nur beispielhaft erfolgen und orientiert sich an bisherigen
Tätigkeitsschwerpunkten.