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Rechtliche Rahmenbedingungen für den Detektivberuf
In Deutschland gibt es keine besondere Erlaubnispflicht zur Ausübung des Detektivgewerbes,
keine gesetzlich fixierte Berufsordnung für Detektive und auch keinen Berufsbezeichnungsschutz.
Jeder kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und damit vorgeben, detektivische
Leistungen ausführen zu können. Einzige rechtliche Voraussetzung dafür ist eine
Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Normen, Ausbildung, Preise
Detektivische Leistungen unterliegen in Deutschland keiner Normierung. Es gibt weder eine
einheitliche Regelung für die Ausbildung zum Detektiven noch eine feste Gebührenordnung
für Detektive. Die Vergütung detektivischer Dienstleistungen wird zwischen Auftraggeber und
Detektiv frei vereinbart.
Zahl der Anbieter
Neben leistungsfähigen, seriösen Detekteien existieren zahlreiche negative
Erscheinungsformen in der Branche. Hinzu kommt eine Vielzahl von Wach- und Sicherheitsfirmen, die
neben ihren Sicherheitsdienstleistungen auch detektivische Dienste anbieten, oft zu nicht
nachvollziehbaren Dumping-Preisen. Das führt zu einer völlig unübersichtlichen Marktsituation.
Die Anbieter detektivischer Dienstleistungen sind für den potentiellen Auftraggeber kaum
miteinander vergleichbar. Für Klienten ohne Branchenkenntnisse gestaltet sich die Suche
nach dem Dienstleister ihres Vertrauens daher oft sehr schwierig.
Auswahlkriterien
Die Arbeit als Detektiv erfordert eine entsprechende solide fachliche Qualifikation, eine
mehrjährige Praxis im Beruf sowie die persönliche Eignung des Betreffenden zur Ausübung
dieses Gewerbes. Dem potentiellen Auftraggeber empfehlen wir vor seiner Wahl daher, diese
Kriterien unbedingt bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, beim betreffenden Anbieter
nachzufragen und gegebenenfalls dessen Angaben auch zu überprüfen.
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